Inhaberin DI Tatjana Dillinger
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote und Leistungen von Zimbed Equines inkl. Website, Shop, Social Media Kanäle und Newsletter. Die Verträge über Lehreinheiten, wie z.B. die Erteilung von Reitunterricht, Durchführung von Kursen/Seminaren und Beritt, werden zwischen Tatjana Dillinger (Trainerin) und dem Kunden abgeschlossen. Stehen Bestimmungen zusätzlicher Verträge in Konflikt mit den AGB haben die Bestimmungen der Zusatzverträge Vorrang. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Zimbed Equines erkennt der Kunde die AGB verbindlich an.
2. Anmeldung
Verträge zwischen dem Kunden und Zimbed Equines können schriftlich, z.B. per Mail oder per SMS/Whats App Nachricht, abgeschlossen werden. Schriftliche Zusagen und Vereinbarungen gelten in allen Fällen als verbindliche Vertragszusage der gebuchten Leistung. Die abgeschlossenen Verträge können nur durch fristgerechte, schriftliche Stornierung aufgehoben werden. Telefonische oder mündliche Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden. Die Vereinbarung von Terminen für Training und Kurse, sowie die Vereinbarung über den Beritt eines Pferdes, erfolgt ausschließlich mit Tatjana Dillinger.
3. Durchführung der Lehreinheiten
Der mobile Reitunterricht findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden auf der von ihm benannten Reitanlage statt. Die Lehreinheit beginnt mit der Anwesenheit der Trainerin. Die Lehreinheiten dauern max. 50min, im Anschluss endet die Lehreinheit. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd pünktlich zu Beginn der Lehreinheit geputzt und in art- und fachgerechterweise gehalftert, getrenst und gesattelt, oder nach Absprache für Arbeit an der Hand oder Arbeit an der Longe ausgerüstet ist. Kann die Lehreinheit durch einen durch den Kunden verursachten Grund erst später beginnen, verringert sich die Unterrichtsdauer um diese Zeit. Die Trainerin hat während der Dauer der Lehreinheit die Weisungsbefugnis.
4. Ausrüstung
Reiten ist eine Sportart und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition und körperliche Konstitution. Jeder Reiter, der an den Lehreinheiten teilnimmt, hat aus sicherheitstechnischen Gründen einen Reithelm zu tragen. Für Reiter unter 18 Jahren besteht ausnahmslos Helmpflicht! Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Der Reiter muss entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen, beim Springen ist sie Pflicht. Für Schäden, die aus einer nicht sachgemäßen Ausrüstung resultieren übernimmt die Trainerin keinerlei Haftung.
5. Zahlungsbedingungen
Lehreinheiten werden, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, unmittelbar im Anschluss an die Lehreinheit in bar vor Ort bezahlt. Am Ende des Monats erhält der Kunde der Einfachheit halber eine übersichtliche Monatsrechnung über alle konsumierten Lehreinheiten des jeweiligen Monats gesamt, auf ausdrücklichen Wunsch auch in Papierform.
Sämtliche nicht in diese Regelung fallende von Zimbed Equines gestellte Rechnungen werden ausnahmslos sofort nach Erhalt und Überprüfung ohne Abzug in bar oder per Überweisung auf angegebenes Konto bezahlt. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die entstehenden Mahnspesen zuzüglich Barauslagen pro erfolgter Mahnung sowie anfallende Inkassospesen zu ersetzen.
Es besteht die Möglichkeit Gutscheine über Lehreinheiten zu erwerben. Die Gültigkeit des Gutscheines besteht auf ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum, danach verfällt er und kann auch nicht rückerstattet werden. Keine Barablösung möglich. Der Gutschein ist personalisiert und kann nicht übertragen werden.
Vorab bezahlte Reitstunden z.B. 10er Blöcke sind ab Bezahlung 6 Monate gültig. Jene Einheiten, die aus welchem Grund auch immer nicht in Anspruch genommen werden, verfallen danach ausnahmslos. Die Einheiten können weder rückvergütet noch auf andere Personen übertragen werden.
6. Stornierung
Die Trainerin ist bestrebt alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Trainerin unverzüglich telefonisch oder schriftlich informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Absagen von Lehreinheiten sind spätestens 48 Stunden vor Beginn der Einheit bei der Trainerin persönlich vorzunehmen. Ursachenunabhängig wird bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vorher, sowie unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Lehreinheit der volle Preis ohne Abzug in Rechnung gestellt, sofern vom Kunden kein angemessener Ersatz gestellt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn die Lehreinheit wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage oder aus gesundheitlichen Gründen des Pferdes oder des Kunden, abgesagt wird.
Von der Trainerin abgesagte Trainingseinheiten werden nicht berechnet. Aus einer Absage durch die Trainerin können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden.
7. Haftung
Das Konsumieren von Lehreinheiten ist immer freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Trainerin beruht. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.
Pferde sind Fluchttiere, welche oft unvorhersehbar und unerwartet auf Situationen (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Die Trainerin weist darauf hin, dass dieses Risiko durch die fachgerechte Unterweisung der Trainerin lediglich minimierbar, aber nicht vermeidbar ist.
Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt bzw. informiert. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.
Jeder ist für sich und sein Pferd selbst verantwortlich. Die Verantwortung für höhere Gewalt, Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Trainerin verspricht keine Erfolgsgarantie für jegliche Angebote.
8. Urheberrechte
Die Teilnehmer sind berechtigt ihre Lehreinheiten zu privaten Zwecken aufzuzeichnen. Das Veröffentlichen auf sozialen Netzwerken oder die Nutzung zu Werbezwecken bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung der Trainerin. Die Trainerin behält sich das Recht der Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung aufgezeichneter Fotos, Video- und Audioaufzeichnungen von Lehreinheiten zu Werbezwecken vor.
Die Wort-Bild-Marke „Zimbed Equines“, Fotos, Texte, Zeichnungen, Drucke, Videos, Audios oder sonstige Präsentationsunterlagen und dergleichen bleiben stets das geistige Eigentum der Trainerin. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Alle von Zimbed Equines produzierten Veröffentlichungen jeglicher Art sind und bleiben geistiges Eigentum der Trainerin und sind urheberrechtlich geschützt.
9. Schlussbestimmungen
Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Die AGB werden jährlich überarbeitet und an die aktuelle Ist-Situation angepasst. Der Kunde verpflichtet sich die AGB regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. Diese Änderungen werden mit Veröffentlichung auf der Website wirksam.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Graz.
Zimbed Equines – Inhaberin DI Tatjana Dillinger